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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend kurz AGB)

I. Geltungsbereich, Begriffserklärungen

(1) cs2 Communication & Strategy Services GmbH, eingetragen zu FN 450205t des Landes­gerichtes Linz, Peter-Behrens-Platz 9, 4020 Linz, (nachfolgend kurz cs2) betreibt unter der Marke cs2circle und unter der Top-Level-Domain cs2circle.com eine digitale Plattform (nachfolgend kurz CS2C). Ein Kernmotiv von CS2C liegt darin, Menschen mit besonderen Erfahrungen und/oder mit besonderen Geschichten (nachfolgend kurz Expert) für interessierte Dritte (nach­folgend kurz Kunden), die einen Expert suchen und buchen möchten, zu präsentieren. cs2 tritt dabei nicht als Agent oder Management der Experts auf. Bei Zustandekommen eines Vertrags besteht dieser zwischen dem Kunden und dem Expert. cs2 stellt lediglich die Plattform CS2C zur Verfügung und tritt als Vermittler solcher Verträge auf.

(2) Diese AGB gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen cs2 und dem Expert einerseits und für die Geschäftsbeziehung zwischen cs2 und dem Kunden andererseits für alle über CS2C vertriebenen Dienstleistungen und in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsab­schlusses aktuellen Fassung, auch wenn im Einzelfall bei Vertragsabschluss nicht ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird. cs2 behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit für die Zukunft zu ändern.

II. Allgemeines

(1) Auf CS2C können sich Experts kostenlos registrieren. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht. Einzig cs2 entscheidet als Betreiber von CS2C über die Zulässigkeit der Registrierung und damit über die Zusammensetzung des Pools an Experts.

(2) Mit der Registrierung entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen cs2 und dem Expert, das sich nach den Bestimmungen dieser AGB sowie der Datenschutzerklärung, die ein integrierter Bestandteil dieser AGB ist, richtet. Anderslautende Geschäfts­be­din­gungen gelten nur, wenn sie von cs2 schriftlich anerkannt wurden. Nach erfolgter Registrierung können sich Experts präsentieren.

(3) Die Registrierung auf der Plattform als Expert ist nur für Personen zulässig, die das 18. Lebens­jahr vollendet haben und geistig dazu in der Lage sind, sich selbst zu verpflichten.

(4) Es besteht kein Anspruch auf unterbrechungsfreie Nutzung der Plattform. cs2 kann seine Dienstleistung jederzeit ohne Angaben von Gründen vorübergehend oder ganz einstellen.

III. Leistungsumfang von CS2C

Kunden können sich sämtliche Experts auf der Plattform ansehen und (bei freier Verfügbarkeit) buchen bzw. diese anfragen. cs2 bietet für Experts und Kunden die Abwicklung des gesamten Workflows von der Angebotslegung, der Buchung, der Vertragsgestaltung bis hin zur Zahlungsabwicklung an.

IV. Zustandekommen und Inhalt des Vertrags zwischen Expert und Kunde

Der Kunde richtet eine Anfrage einen Expert betreffend per Kontaktformular LINK an cs2. Wird diese Anfrage von cs2 für den Expert schriftlich bestätigt, so kommt es zu einem für beide Seiten verbindlichen Vertrag zwischen dem Kunden und dem Expert.

V. Entgelt und Fälligkeit

(1) Das vom Kunden zu bezahlende Entgelt wird im jeweils zu schließenden Vertrag vereinbart und versteht sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Der Expert weist cs2 unwiderruflich an, innerhalb von 5 Tagen nach erfolgter Leistung durch den Expert Rechnung in vereinbarter Höhe  an den Kunden zu legen. Der Rechnungsbetrag ist dabei mit Eingang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig.

(3) Der Kunde weist cs2 unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag an den jeweiligen Expert zu bezahlen. Der Expert sowie der Kunde stimmen ungeachtet der Tatsache, dass cs2 nicht Partei der Vereinbarung zwischen Expert und Kunde ist zu, dass cs2 Zahlungen von Kunden in seiner Eigenschaft als Inkassobeauftragter des Experts annimmt. In diesem Sinn gilt eine vom Kunden an cs2 geleistete Zahlung als eine direkt an den Expert geleistete Zahlung. Der Expert erhält nach Erbringung der vertraglich festgelegten Leistung(en) sein Entgelt von cs2 auf ein von ihm zuvor genanntes Konto innerhalb von 14 Tagen ausbezahlt. Durch Zahlung der vereinbarten Auftragssumme an cs2 erlischt die Zahlungspflicht des Kunden gegenüber dem Expert und cs2 ist verantwortlich für die Auszahlung des vertraglich vereinbarten Entgelts an den Expert (abzüglich allfälliger zwischen dem Expert und cs2 vereinbarter Entgelte,  Provisionen und Steuern).

(4) Als Inkassobeauftragter des Experts übernimmt cs2 keine Garantie und Haftung für Zahlungen, die der Kunde nicht leistet und es entstehen dadurch auch keine weiteren Haftungen für Handlungen und Unterlassungen von Expert und Kunden.

VI. Vertragsdauer und Kündigungsrecht

(1) Durch die kostenlose und eigenständige Registrierung auf CS2C entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen dem Expert und cs2 sowie dem Kunden und cs2 auf unbestimmte Zeit gemäß den gegenständlichen AGB.

(2) Dieses Vertragsverhältnis ist bei noch nicht abgeschlossenen Aufträgen zwischen Expert und Kunden (z.B. Veranstaltung, zu der ein Expert gebucht wurde, hat noch nicht stattgefunden) nach dessen Erfüllung zum Monatsletzten durch den Expert und cs2 unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat kündbar. Besteht kein laufender Vermittlungsauftrag, so ist der Nutzungsvertrag der Plattform zum Monatsletzten unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat kündbar. Die Kündigung kann per Mail an peter.weixelbaumer@cs2.at erfolgen. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgt die Löschung des Experts auf CS2C. Ab Beendigung des Vertrags­verhältnisses erfolgt auch keine intendierte Promotionkommunikation mehr für den Expert durch cs2. Der Expert hat keinen Anspruch auf Herausgabe oder sonstige Überlassung der von ihm beigestellten Inhalte.

(3) Allenfalls offene Entgeltsansprüche werden mit Ende des Vertragsverhältnisses zur Zahlung fällig

VII. Rechte und Pflichten der Vertragsteile

(1) Sowohl Expert als auch Kunde verpflichten sich zur wahrheitsgemäßen Angabe ihrer Daten sowie zur Aktualisierung bei etwaigen Änderungen ebendieser.

(2) Sowohl Expert als auch Kunde verpflichten sich, einen über CS2C vermittelten Kontakt/Vertrag ausschließlich über die Plattform abzuwickeln und alles zu unterlassen, was auf eine Umgehung oder Vermeidung der Zahlungsverpflichtung gegenüber cs2 abzielt. Bei Zuwiderhandlung erfolgt eine Sperre auf der Plattform. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns je eine Vertragsstrafe in Höhe des zwischen Expert und Kunde vereinbarten Entgelts an cs2 zu leisten.

(3) Sowohl Expert als auch Kunde verpflichten sich, im Fall einer nachträglichen Erweiterung der Dienstleistung, beispielsweise Verlängerung der Spielzeit, weitere Veranstaltungen, etc, cs2 darüber zu informieren. cs2 wird die Verrechnung dieser zusätzlichen Dienstleistungen dann zu den gleichen Konditionen des bereits gebuchten Pakets koordinieren.

(4) Der Kunde verpflichtet sich, innerhalb von 48 Stunden nach der Veranstaltung cs2 über die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistung des Experts zu informieren. Sollte der Expert nicht die vereinbarte Leistung erbracht haben, so ist dies nachvollziehbar zu begründen. Wird innerhalb dieser Frist nicht schriftlich reklamiert, so gilt die vereinbarte Leistung durch den Expert als erbracht.

(5) Der Expert ist berechtigt, neben CS2C auch weitere Vertriebsmaßnahmen und Vertriebskanäle, z. B. andere Plattformen, zu nutzen, um sein Leistungsangebot Dritten zu präsentieren.

VIII. Nutzungsrechte

(1) Sämtliche Daten, Ton-, Video- und Bildmaterial, sowie Texte, Graphiken etc. auf CS2C unterliegen dem Schutz des Urheberrechts und dürfen von Dritten nicht verändert, kopiert, verbreitet, verarbeitet oder anderen zugänglich gemacht werden. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklich schriftlichen Zustimmung von cs2.

(2) Der Expert stellt dem CS2C zur Promotion des Speakers Fotos, Videos und sonstige Inhalte (nach­folgend kurz Content) bei und sichert zu, dass der Expert hinsichtlich des Contents ohne Einschränkung verfügungs­berechtigt ist. cs2 ist nicht zur Prüfung der Rechtsmäßigkeit des Content verpflichtet. Der Expert hält cs2 für den Fall der Inanspruchnahme von cs2 durch Dritte aus Rechtsverletzungen aus der Nutzung des Content völlig schad- und klaglos.

(3) Der Expert erteilt cs2 die Einwilligung den Content für die Kommunikation auf CS2C oder auf der Website der cs2 oder auf sonstigen analogen und digitalen Kanälen zu verwenden. cs2 ist dabei berechtigt, den Content nach eigenen Überlegungen zu präsentieren. Dem Expert kommt kein Anspruch auf eine gewisse Art und Weise (Umfang, Anzahl,….) der Präsentation des Content zu. Der Expert gestattet cs2 überdies, den Content zu bearbeiten, diesen insbesondere an die zur Nutzung erforderlichen Formatvorgaben anzupassen und die Darstellungsqualität zu verbessern.

(4) cs2 behält sich das Recht vor, vom Kunden verfasste Kundenrezessionen, soweit gesetzlich zulässig, über sämtliche Kanäle z.B. Website, Social Media Auftritte etc. zu publizieren.

IX. Haftung

(1) cs2 übernimmt keine Verantwortung für die vom Expert oder Kunden angegebenen Daten und Beschreibungen.

(2) cs2 haftet weder Expert noch Kunden gegenüber für die Erfüllung der zwischen den beiden Parteien abgeschlossenen Verträge und daraus resultierenden Ansprüche und Ver­pflichtungen.

(3) Expert und Kunde sind jeweils selbst für eine gesetzeskonforme sozialversicherungsrechtliche und steuerlicher Behandlung des Vertragsverhältnisses (samt allfälliger Meldepflichten) und die Bezahlung sämtlicher Abgaben Gebühren, Steuern und Sozialversicherungsabgaben, die durch das Entgelt aus dem Vertragsverhältnis begründet werden, verantwortlich. cs2 übernimmt hierfür keinerlei Haftung. Die Haftung für mittelbare Schäden – wie beispielsweise entgangenen Gewinn, Kosten, die mit einer Unterbrechung oder Absage einer Veranstaltung verbunden sind, Datenverluste oder Ansprüche Dritter – wird ausdrücklich ausgeschlossen. Bei sonstigen Ansprüchen auf Schadenersatz ist die Haftung von cs2 auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. cs2 haftet in keinem Fall für Missbrauch, Diebstahl, Verlust, etc. der auf der Plattform eingegebenen Daten.

(4) Schadensersatzansprüche gegenüber cs2 verjähren spätestens mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.

X. Geheimhaltung und Datenschutz

(1) Jeder Vertragspartner sichert dem anderen zu, alle ihm vom anderen im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung zur Kenntnis gebrachten Betriebsgeheimnisse als solche zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind, oder dem Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren, oder dem Empfänger von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt bzw. überlassen werden, oder vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind, oder aufgrund einer rechtskräftigen behördlichen oder richterlichen Entscheidung offen zu legen sind.

(2) cs2 ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen ganz oder teilweise Dritter zu bedienen. Sofern schutzwürdige personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes (DSGVO) von cs2 für den Expert oder dem Kunden zu verarbeiten sind und Dritte zur (teilweisen) Erfüllung der Verpflichtungen herangezogen werden, ist diese Weitergabe nur zur Ausübung der Dienstleistung gestattet. Für weiterreichende Verwendung bedarf es der ausdrücklichen Zustimmung der jeweiligen Personen. Auf das unter CS2C zugänglich gemachte Angebot findet überdies die cs2 Datenschutzerklärung (Datenschutzbestimmungen) Anwendung. Der Expert erklärt, diese Datenschutzerklärung gelesen und verstanden zu haben und diese vollinhaltlich zu akzeptieren.

XI. Allgemeines

(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist gegenüber unter­nehmerischen Vertragspartnern durch eine sinngemäß gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt.

(2) Für den Fall von Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis vereinbaren die Vertragsteile Zuständigkeit des am Sitz von cs2 sachlich zuständigen Gerichtes.

(3) Soweit nicht anders vereinbart, ist auf die Verträge zwischen cs2 und Expert und cs2 und Kunde österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des Kollisionsrechts anzuwenden.